
XRechnung Einsatz / Für wen ist die XRechnung Pflicht? Seit spätestens November 2020 ist die elektronische Rechnungsausstellung an öffentliche Behörden Gesetzesgrundlage in Deutschland. Somit sind alle Unternehmen, die im Bereich B2G operieren, betroffen. Lieferanten und Behörden müssen in der Lage sein, eine XRechnung als Austauschformat senden, empfangen und verarbeiten zu können.
intecsoft XRechnung
Ausnahmen
- Direktauftrag gem §14 UVgO: Auftragswert ist unter 1.000 € (exkl. Umsatzsteuer)
- Rechnungsdaten, die der Geheimhaltung unterliegen (verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge)
- Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes (soweit der Schwellenwert nicht erreicht oder überschritten wird)
Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 01.01.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Voraussetzung für den Versand von Papierrechnungen und elektronischen Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers.
Das elektronische Rechnungsformat
Die Begriffe „XRechnung“, „E-Invoice“ oder „ZUGFeRD Rechnung“ bezeichnen strukturierte elektronische Datenformate für den elektronischen Rechnungsdatenaustausch mit u.a. folgenden Pflichtangaben:
- Leitweg-ID bzw. Peppol-ID des Rechnungsempfängers,
- Bankverbindung und Zahlungsbedingung des Rechnungsstellenden,
- Vergabe- und/oder Bestell- und/oder Auftragsnummer sowie
- E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden.
Bitte beachten Sie, dass gescannte und im PDF-Format per E-Mail versendete Rechnungen keine elektronischen Rechnungen im Sinne der ERechVO M-V sind.
Die Peppol-Adresse der intecsoft
Über die Peppol-ID 9930:263222289 wird die intecsoft GmbH & Co. KG eindeutig als Empfänger Ihrer Rechnung identifiziert.
Im Peppol-Directory ist die intecsoft unter folgendem Link zu finden: https://directory.peppol.eu/public/locale-en_US/menuitem-search?q=intecsoft&action=view&participant=iso6523-actorid-upis%3A%3A9930%3A263222289
Wege der elektronischen Rechnungsübermittlung
Über den Link https://www.e-rechnung-bund.de/ubertragungskanale/peppol erhalten Sie Informationen und Unterstützung zur Übertragung von Rechnungen über das Peppol-Netzwerk. Eine Liste mit europaweiten zertifizierten Anbietern finden Sie unter der Seite Zertifizierte Peppol Access Points (APs): https://peppol.org/members/peppol-certified-service-providers.
Stand: 01.01.2025